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BayernLB behindert offenbar Aufklärung durch Landesbank-Kontrollkommission des Bayerischen Landtags

Veröffentlicht am 08.03.2010 in Wirtschaft

Die Aufklärung der Vorgänge bei der BayernLB gerät ins Zwielicht: Parallel zu der von der parlamentarischen Kontrollkommission des Landtags beauftragten Rechtsanwaltskanzlei hat die Bayerische Landesbank ein Gutachten an eine weitere Kanzlei vergeben, die den gleichen Sachverhalt prüfen soll, nämlich, ob der Vorstand rechtmäßig gehandelt hat. Der Schriftverkehr, Fragen und Anforderungslisten sind ohne Wissen der vom Landtag beauftragten Kanzlei an die Zweitgutachter weitergegeben worden.

Darüber hinaus besteht der Verdacht, dass Mitarbeiter und Vorstände der Landesbank beeinflusst werden. Zweck des Zweitgutachtens wäre es somit, die Verantwortlichen in Verwaltungsrat und Landesbank zu schützen. „Das wäre ein ungeheuerlicher Vorgang. Minister Fahrenschon ist von der von ihm zugesagten Offenheit und Transparenz weit entfernt", erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Landesbank-Kontrollkommission Inge Aures. Sie fordert umgehend eine Sondersitzung der Landesbank-Kontrollkommission zur Klärung der Vorgänge. „Es ist unglaublich, dass vermutlich sogar Protokolle geschönt worden sind. Von einer unvoreingenommenen Aufklärung kann wohl keine Rede mehr sein", so Aures.

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