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Verlängerung von Haftungsansprüchen gegen Vorstand und Verwaltungsrat: SPD hält Gesetzentwürfe aufrecht

Veröffentlicht am 01.12.2010 in Wirtschaft

Die stellvertretende Vorsitzende der Landesbank-Kontrollkommission Inge Aures hat heute in der Aktuellen Stunde des Bayerischen Landtags nochmals darauf hingewiesen, dass es unabdingbar sei, die Verjährungsfrist für die Haftungsansprüche der BayernLB gegen Vorstand und Verwaltungsrat zu verlängern. Sie begrüßte in diesem Zusammenhang, dass der Bundesrat am vergangenen Freitag das Restrukturierungsgesetz, das eine Verlängerung der Verjährungsfristen auf Bundesebene vorsieht, passieren ließ. Voraussichtlich werde dies zum Jahresende in Kraft treten.

Dennoch werde die SPD auch ihre Gesetzentwürfe zur Änderung des Landesbankgesetzes und des Sparkassengesetzes aufrecht erhalten, um ganz sicher zu gehen, dass mögliche Haftungsansprüche beim Kauf der Hypo Group Alpe Adria nicht zum 31. Dezember 2010 verjähren. „Manchmal braucht man eben Gürtel und Hostenträger“, stellte Aures fest. Wenn die Verlängerung der Verjährungsfrist greife, sei es möglich, weiter zu arbeiten und die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und eventuell etwas von dem verlorenen Geld der Landesbank zurückzubekommen. Die Bürgerinnen und Bürger Bayerns erwarteten zu Recht Transparanz und Ehrlichkeit im Umgang mit der Landesbank-Problematik.

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