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Schlechte Nachricht für Kommunen: Bayerische Regierung verlagert Kosten für technische Gewässeraufsicht

Veröffentlicht am 06.10.2011 in Umwelt

Die Kosten für die technische Gewässeraufsicht bei Abwasseranlagen werden vom Freistaat Bayern nicht übernommen. Das geht aus einer Anfrage der SPD-Landtagsabgeordneten Susann Biedefeld an das Bayerische Umweltministerium hervor.

Biedefeld hat in ihrem Schreiben an das Umweltministerium darauf hingewiesen, dass mit der Novellierung des Bayerischen Wassergesetzes vom 25. Februar 2010 die behördliche Überwachung von Abwasseranlagen für den Betreiber – sprich die Kommunen – kostenpflichtig wurde.

Schon seit Jahren müssten Städte und Gemeinden auf Zuschüsse für den Bau von Wasserversorgungs- bzw. –entsorgungsanlagen verzichten bzw. mit stark reduzierten Zuschüssen diese Aufgaben schultern. Nun werde der kommunalen Ebene auch noch die Überwachung der Abwasseranlagen durch die Wasserwirtschaftsämter in Rechnung gestellt. „Dies ist eine neue zusätzliche finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger, da die Kommunen diese Anlagen kostendeckend betreiben müssen“, so Biedefeld.

Biedefeld bat Staatsminister Söder, dass das Umweltministerium die Kosten für die Abwasseranlagenüberwachung wieder übernimmt. In ihrem Antwortschreiben betont Umwelt-Staatssekretärin Huml, dass ein Baustein der Verwaltungsreform die Verlagerung der Kosten für die Abwasseranlagenüberwachung auf den Anlagenbetreiber vorsieht. Dadurch könnten die von der Staatsregierung vorgegebenen Personaleinsparungen in der Wasserwirtschaftsverwaltung verwirklicht werden. Einer Kostenübernahme durch das Ministerium könne man laut Huml nicht nachkommen.

Susann Biedefeld bedauert diese Entwicklung: „Einmal mehr wird das kommunalfeindliche Agieren der CSU/FDP-Regierung in München deutlich. Unsere Kommunen haben kaum noch Finanzmittel für ihre Pflichtaufgaben, jetzt müssen sie auch noch für die Überwachung ihrer Abwasseranlagen gerade stehen.“

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