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Oberfränkische SPD zufrieden: Neues Abfallgesetz im Vermittlungsausschuss

Veröffentlicht am 30.11.2011 in Umwelt

Die oberfränkische SPD begrüßt, dass die Novelle zum Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zunächst im Bundesrat gestoppt wurde. „Die Pläne der Bundesregierung, die private Wirtschaft zu Lasten der Kommunen zu begünstigen, sind nicht hinnehmbar“, kritisiert die oberfränkische SPD-Chefin Anette Kramme. Trotz Verbesserungen in letzter Minute wäre über die Zulassung gewerblicher Sammlungen weiterhin Rosinenpickerei zugunsten der privaten Wirtschaft möglich gewesen. Die geplante weitere „Liberalisierung“ der Hausmüllentsorgung zu Gunsten Privater trage die Handschrift der FDP und sei klar klientelorientiert.

Die Mehrheit des Bundesrats folgte mit der Anrufung des Vermittlungsausschusses der Ansicht von SPD-Bundestagsfraktion, Verdi, Umweltverbänden, zahlreichen Kommunen und öffentlich-rechtlichen Entsorgern, dass das Gesetz in seiner vorliegenden Version weiterhin die kommunale Zuständigkeit gefährde.

„Das Abfallrecht gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Wir brauchen eine bezahlbare, gesicherte und ökologische Abfallpolitik. Es ist daher notwendig, dass die Kommunen zuständig bleiben für die Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten“, argumentiert Kramme. Es gelte nun, im Vermittlungsausschuss sicherzustellen, dass die kommunale Zuständigkeit für die Hausmüllentsorgung erhalten bleibe. Dazu müsse die sogenannte Gleichwertigkeitsklausel entfallen und die Definition der gewerblichen Sammlung dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts angepasst werden. Nur so sei eine ressourcenschonende Abfallwirtschaft mit fairen Preisen und gutem Service für die Bürger und fairen Löhnen und Arbeitsbedingungen für die Arbeitnehmer möglich.

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