Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Fall einer Berliner Altenpflegerin, die fristlos gekündigt wurde, weil sie Strafanzeige gegen Vivantes erstattete, um Missstände in einem Pflegeheim anzuzeigen, erklärt die Sprecherin der SPD Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, Anette Kramme:
Ich begrüße das Urteil sehr. Es ist ein wichtiges Signal und zeigt: In Deutschland muss mehr getan werden für den Informantenschutz. Mutige Arbeitnehmer, die in ihren Unternehmen Missstände oder kriminelle Machenschaften frühzeitig aufdecken, müssen gesetzlich besser geschützt werden, zumal die bisherige Rechtsprechung nicht eindeutig ist.